Impressum

Impressum – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 18.August 2010
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunde erreicht werden.
«Fotograf» ist gleichbedeutend mit:
HRPHOTOART
H-R Meier
Gewerbering 14
CH-5610 Wohlen
I. Definitionen
– Fotografische Arbeit
Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.
– Fotograf
Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
– Kunde
Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.
– Parteien
Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
II. Leistung der fotografischen Arbeit
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
Für die technische Ausrüstung ( Fotoapparate und –materialien sowie sonstigen Geräte), welche für die fotografische Arbeit nötig sind, ist der Fotograf verantwortlich.
Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
III. Zahlungs-und Lieferkonditionen
Im Allgemeinen
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bei gewerblichen Kunden zuzüglich MwSt. und bei privaten Kunden inkl.
MwSt. geschuldet und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen. Für eine verspätete Zahlung wird eine Mahngebühr von Fr. 10.- für die erste Mahnung und Fr. 20.- für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben.
Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die im entstandenen Kosten dem Kunden weiter.
Bei gewerblichen Kunde:
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss II Absatz 4 nicht nach, so hat
der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des vereinbarten Honorars, welche für die ausgefallene Aufnahmesitzung geschuldet wäre. Diese Regel gelangt auch zur Anwendung, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
Bei Privatkunden:
Allgemein:
Bilddaten sind bei privaten Aufträgen im Fotografenhonorar inbegriffen. Das private Copyright für die originalen Bilddaten berechtigt somit zur kommerziellen Verwendung der Bilder durch den Kunden.
Hochzeitsfotografie und private Events:
Das Honorar ergibt sich aus dem Stundenhonorar mal Anzahl vereinbarter Stunden. Das Honorar wird in nach dem Anlass in Rechung gestellt zur Zahlung innert 30 Tagen.
Fotoshootings:
Bei Fotoshootings verpflichtet sich der Privatkunde nach der Anmeldung zur Bezahlung einer Akontosumme von mindestens Fr. 100.- bei Fotoshootings, welche ihm an seine Restzahlung, die er unmittelbar nach dem Fotoshooting in bar zu leisten hat, angerechnet wird. Meldet sich der Privatkunde mindestens 6 Tage vor dem Fotoshooting ab, so erhält er seine geleistete Akontozahlung vollständig zurückerstattet.
IV. Pflichten des Kunden nach Bezahlung der fotografischen Arbeit
Bereits bezahlte fotografische Arbeiten müssen innerhalb eines Jahres bezogen werden. Wird eine fotografische Arbeit später als ein Jahr nach dem Kauf in Anspruch genommen, so ist ein eventuell erfolgter Preisaufschlag auf diese fotografische Arbeit zusätzlich zu bezahlen.
V. Gutscheine und Spezialangebote
Gutscheine für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, haben so viel wert, wie das Fotoshooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat und nicht soviel wie das Fotoshooting am Einlösetag des Gutscheines kostet. Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden.
VI. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Wird ein anderer Erfüllungsort bestimmt, reist die fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit auf Gefahr des Empfängers.
VII. Haftung des Fotografen
Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.
VIII. Gewährleistungsansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu.
IX. Rücksendungen von Produkten
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.
X. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
Im Allgemeinen Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes die volle Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit für die Eigennutzung. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
Der gewerbliche Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
Rechte Dritter
Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
XI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Gewerbliche Kunden:
Der gewerbliche Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen (insbesondere Webauftritte) verwendet werden darf. Der Fotograf behält weiter das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
Privatkunden:
Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen verwendet werden darf, sofern der Privatkunde nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Bilder Einwände dagegen erhebt.
Fotografische Arbeiten, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Privatkunden.
XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotostudios darksideofpics.ch Meier HansRuedi, 5610 Wohlen, Schweiz. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.